Bäume im Garten sind keine Seltenheit: sie begrenzen ein Grundstück oder stehen solitär mitten im Rasen oder Beet, wo sie Schatten spenden, Früchte hervorbringen oder einfach nur einen schönen Anblick bieten. Nun kommt aber manchmal der Tag, an dem der Gartenbesitzer den einen oder anderen Baum loswerden möchte, sei es, weil dieser zu alt geworden ist, zu viel Platz wegnimmt oder keine Früchte mehr bildet. Beherzt greift er zur Kettensäge, doch da stellt sich die Frage: Darf er das? Darf man Bäume im eigenen Garten fällen?
Inhaltsverzeichnis
Braucht man eine Genehmigung zum Baum fällen im Garten – Gartenbista klärt auf:
Gartengestaltung obliegt dem Gartenbesitzer
Grundsätzlich ist es so, dass die Gestaltung eines Gartens dessen Besitzer obliegt. Dies bedeutet, dass er anpflanzen und aussäen kann, was er möchte – und diese Pflanzen auch wieder entfernen darf. Bei Bäumen hingegen ist die Rechtslage etwas anders: es gibt diverse Gesetze und Verordnungen zu beachten, welche auf dem Bundesnaturschutzgesetz basieren. Diese führen dazu, dass ein Grundstückseigentümer nicht einfach einen Baum fällen darf. Vielmehr muss er sich im Vorfeld vergewissern, dass dies gestattet ist. Fällt der betreffende Baum unter die geltende Baumschutzverordnung, bedarf es einer Erlaubnis, um ihn zu fällen.
Erlaubnis seitens der Naturschutzbehörde einholen
In jeder Kommune beziehungsweise Stadt gibt es eine Naturschutzbehörde, ein Forstamt oder ein Ordnungsamt. An diese muss sich ein Gartenbesitzer wenden, wenn er eine Erlaubnis zum Fällen eines Baumes haben möchte. Ob diese erteilt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Baumart,
- Baumgröße,
- Zeitpunkt zum Fällen.
Welche Bäume einer Fällerlaubnis unterliegen, variiert von Bundesland zu Bundesland.
In den meisten Bundesländern fallen Bäume mit einer Stammbreite von 60 cm unter die Baumschutzverordnung beziehungsweise Baumschutzsatzung.
Der Zeitpunkt ist insofern wichtig, als dass die Brut- und Setzzeit von Vögeln sowie der Schutz von Tieren und Pflanzen innerhalb der Vegetationszeit Vorrang vor den Interessen des Gartenbesitzers steht. Dies führt dazu, dass in der Regel ein Baum nur in den Herbst- und Wintermonaten gefällt werden darf; von März bis September ist eine Baumfällung grundsätzlich verboten.
Wie hat ein Antrag auf Baumfällen auszusehen?
- Der Antrag seitens des Gartenbesitzers muss zunächst Erläuterungen darüber enthalten, warum der Baum gefällt werden soll. Optimal ist es, wenn Fotos des betreffenden Baums beigelegt werden.
- Darüber hinaus ist ein Lageplan erforderlich, welcher das Grundstück inklusive sämtlicher Bäume darstellt. Derjenige, welcher gefällt werden soll, muss extra beschrieben werden (Größe, Stammumfang, etc.).
- Sollten Ersatzpflanzungen geplant sein, müssen diese ebenfalls in dem Antrag angegeben werden.
Darf man auch Bäume ohne Genehmigung fällen?
Einige Bäume dürfen gefällt werden, ohne dass hierfür eine Genehmigung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn der betreffende Baum nachweislich als eine unzumutbare Störung angesehen wird, was beispielsweise auf einem Baugrundstück gegeben ist, wenn er den bau behindern würde. Auch wenn eine Gefährdung von dem baum ausgeht oder er krank ist, darf er gefällt werden. Die Fällung muss jedoch der Naturschutzbehörde mitgeteilt werden.
Was passiert, wenn man einen Baum ohne Genehmigung fällt?
Manch einem Gartenbesitzer scheint dieses Procedere zu mühsam zu sein und er entschließt sich, seinen baum einfach so zu fällen. Wird er dabei erwischt, drohen ihm hohe Strafen: Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000,- € können verhängt werden.
Fazit: Es ist einem Grundstücksbesitzer nicht gestattet, einen Baum einfach so zu fällen. Vielmehr bedarf es hierfür die Genehmigung seitens der zuständigen Behörde. Wer sich diese nicht einholt und dennoch einen Baum fällt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
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